Kontakt
Ausbildungsvertrag - Bord-Ausbildungen

Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt (BBS)

Mike Meyer

E-Mail: meyer@berufsbildung-see.de
Telefon: +49 421 1 73 67-14

Adresse: Buschhöhe 8, 28357 Bremen


Ausbildungsvertrag und Beschwerderecht - Schifffahrtskaufleute

Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS)

Dr. Alexander Geissler

E-Mail: info@schiffsmakler.de
Telefon: +49 40 32 60 82

Adresse: Schopenstehl 15, 20095 Hamburg


Beschwerderecht - Bord-Ausbildungen

Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt (BBS)

Sabine Zeller

E-Mail: zeller@berufsbildung-see.de
Telefon: +49 421 1 73 67-11

Adresse: Buschhöhe 8, 28357 Bremen


Beschwerderecht - Bord-Ausbildungen

BG Verkehr | Dienststelle Schiffssicherheit

Tilo Berger

E-Mail: ism-mlc@bg-verkehr.de
Telefon: +49 40 361 37-213

Adresse: Brandstwiete 1, 20457 Hamburg


Rechte und Pflichten

 

Eine Ausbildung lebt von einem Mindestmaß an gegenseitigem Vertrauen und Verständnis füreinander. Als Auszubildende*r hast Du Rechte und Pflichten, die sich aus Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Verträgen ergeben. Beides, Rechte und Pflichten, sollten in einem gesunden Verhältnis stehen.

Die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien umfassen neben deutschem Recht auch EU-Richtlinien und das Völkerrecht. Für die Arbeit an Bord von Seeschiffen ist die Maritime Labour Convention (MLC) der Internationalen Arbeitsorganisation besonders wichtig, da dort der weltweit geltende Mindeststandard für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen festgelegt ist. Die MLC ist durch das Seearbeitsgesetz und mehrere Verordnungen in das deutsche Recht umgesetzt worden.

Zu den Verträgen, die deine Ausbildung betreffen, gehören (Kollektiv-)Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie individuelle Ausbildungsverträge.

Hier haben wir ein paar wichtige Informationen dazu für Dich zusammengefasst.

Rechte und Pflichten im Detail

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Deine Rechte: 

  • Generell: Aus Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Verträgen.

  • Eine ordnungsgemäße Ausbildung nach den rechtlichen Vorgaben und Ausbildungsplänen.

  • Nur Übertragung von Aufgaben, die der Vermittlung der Ausbildungsinhalte dienen.

  • Kostenlose Ausbildungs- und Arbeitsmittel.

  • Eine Ausbildungsvergütung.

Zusätzlich bei Ausbildungen an Bord von Seeschiffen:

  • Weitergehende Rechte für Seeleute im Vergleich zum Landarbeitsrecht, wie z. B. Beschwerderecht und Heimschaffung.

  • Kostenlose Unterkunft und Verpflegung an Bord.

 
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Deine Pflichten: 

  • Generell: Alle Rechtsvorschriften und Vertragspflichten einhalten.

  • Die Aufgaben während der Ausbildung sorgfältig ausführen.

  • Bei Fernbleiben von der Ausbildung (z. B. Krankheit) den Ausbilder benachrichtigen.

  • Den Weisungen des Ausbilders oder anderer weisungsberechtigter Personen folgen.

  • Die Regeln der jeweiligen betrieblichen Ordnung in der Ausbildungsstätte beachten.

  • Die Ausbildungs- und Arbeitsmittel pfleglich behandeln.

  • Über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen wahren.

  • Am Berufsschulunterricht teilnehmen (außer Offiziersassistent*innen, da es dort keinen Schulunterricht gibt).

 

Zusätzlich bei Ausbildungen an Bord von Seeschiffen:

  • Ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis vorlegen.

  • Den jeweiligen Ausbildungsnachweis führen (Schiffsmechaniker*in: Berichtsheft; Offiziersassistent*innen: Training Record Book).

  • Die Unterkünfte an Bord sauber halten.

 Überwachung der Berufsausbildung

Wenn Du Deine Rechte eingeschränkt siehst, wende Dich am besten an Deinen Ausbilder und gegebenenfalls auch an Dein ausbildendes Unternehmen. Zudem kannst Du Dich an die staatliche Stelle wenden, die für Deine Berufsausbildung und deren Überwachung zuständig ist. Das ist:

Auszubildende auf Seeschiffen sind Seeleute und haben ein zusätzliches Beschwerderecht.

Ausbildungsvertrag

Für Deinen Ausbildungsvertrag als Schiffsmechaniker*in gibt's ein vorgeschriebenes Muster. Abweichungen von diesem Muster sind nur nach Absprache mit der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt (BBS) zulässig. Willst Du Deine Schiffsmechaniker*in-Ausbildung auf einem Behördenschiff machen, schließt Du einen speziellen Ausbildungsvertrag ab. Die ausbildenden Reedereien müssen die Ausbildungsverträge der BBS vorlegen.

Als Nautische*r/technische*r/elektrotechnische*r Offiziersassistent*in schließt Du keinen Ausbildungsvertrag ab, sondern einen Heuervertrag (seemännisch für Arbeitsvertrag) mit Deiner Reederei. Dafür empfehlen wir den Muster-Heuervertrag der Deutschen Flagge, ein Muss ist das aber nicht.

Für Deine Ausbildung zum Schifffahrtskaufmann/Schifffahrtskauffrau gibt es kein vorgeschriebenes Muster für einen Ausbildungsvertrag. Die ausbildenden Unternehmen müssen die Ausbildungsverträge der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer vorlegen.

Beschwerderecht

Als Auszubildende*r auf einem Seeschiff hast Du, genau wie alle anderen Besatzungsmitglieder auf Handelsschiffen unter deutscher Flagge, ein umfangreiches Beschwerderecht nach §§ 127, 128 Seearbeitsgesetz. Du musst schriftlich von Deiner ausbildenden Reederei über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und Ansprechpartner für ihre Beschwerden informiert werden.

Als Auszubildende*r auf See solltest Du Deine Beschwerde zunächst an Deine*n Ausbilder*in richten. Du kannst Dich aber auch an den/die Kapitän*in oder an die Reederei wenden. Zulässig ist es auch, wenn Du Dich direkt an die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt (BBS) oder an die BG Verkehr/Dienststelle Schiffssicherheit als staatliche Beschwerdestelle für Seeleute wendest. BBS und BG Verkehr müssen die Beschwerde vertraulich behandeln. Als Auszubildende*r darfst Du keine Nachteile bekommen, wenn Du Dich beschwerst.

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