Kontakt
Bord-Ausbildungen

Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt (BBS)

Sabine Zeller

E-Mail: zeller@berufsbildung-see.de
Telefon: +49 421 1 73 67-11

Adresse:  Buschhöhe 8, 28357 Bremen


Schifffahrtskaufleute

Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS)

Dr. Alexander Geissler

E-Mail: info@schiffsmakler.de
Telefon: +49 40 32 60 82

Adresse: Schopenstehl 15, 20095 Hamburg


Berufliche Anerkennung in der Seeschifffahrt

 

Die Ausbildung zum/zur Schiffsmechaniker*in ist in Deutschland eine dreijährige Ausbildung, die teilweise an Berufsschulen und teilweise auf Ausbildungsschiffen stattfindet und zu einem staatlich anerkannten Facharbeiterabschluss führt.

In Berufen für den gehobenen Dienst an Bord, wie z.B. Nautiker*in und Techniker*in erfolgt die Ausbildung oder das Studium an speziellen Fachschulen bzw. Fachhochschulen. Oftmals wird dafür bereits ein Berufsabschluss (Schiffsmechaniker*in) vorausgesetzt.

Anerkennung unabhängig vom Herkunftsland

Ein Anerkennungsverfahren ist im Bereich der Schifffahrtsberufe für alle möglich, völlig unabhängig vom Herkunftsland.

Wenn Dein Abschluss dem STCW-Abkommen (International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) entspricht, wird Dein Zeugnis genauso wie ein deutsches behandelt. Grundsätzlich anerkannt werden die Abschlüsse von EU-Bürger*innen und Bürger*innen aus Kooperationsstaaten, die das STCW-Abkommen unterzeichnet haben. In anderen Fällen wird die ausländische Ausbildung mit der jeweiligen deutschen verglichen, im Hinblick auf die Ausbildungsdauer und -inhalte.

Im Anerkennungsverfahren spielen auch Berufserfahrung und Seefahrtszeiten eine wichtige Rolle. Entscheidend für eine erste Zuordnung Deines Abschlusses zu einem vergleichbaren deutschen Abschluss ist, in welchem Bereich Du Deine Ausbildung gemacht hast und ob es sich dabei um einen Beruf der Seeschifffahrt oder der Binnenschifffahrt handelt. Manche deutsche Ausbildungen bestehen aus drei Teilen: Ausbildung zum Maschinen-, Decks- und Brückendienst.

Wenn Du über einen akademischen Abschluss verfügst, der nicht anerkannt wird und Du dich dafür entscheidest, ein neues Studium in Deutschland zu absolvieren, können Studienleistungen anerkannt werden, so dass Du mit einem verkürzten Studium rechnen kannst.

Auf jeden Fall kannst Du eine Bewertung Deines Hochschulabschlusses bei der ZAB beantragen, die Arbeitgeber*innen zeigt, dass Du Akademiker*in bist.

Anerkennung auf Facharbeiterebene
(EU-Bürger*innen und Nicht-EU-Bürger*innen)

Da die duale Berufsausbildung zum/zur Schiffsmechaniker*in den gesamten Schiffsbetrieb abdeckt und es im internationalen Vergleich keine ähnliche Ausbildung gibt, erfüllen mögliche Bewerber*innen meist nur eine der geforderten Voraussetzungen.
Um diesen Bewerbern die Möglichkeit zum Erwerb des Befähigungsnachweises zum/zur Schiffsmechaniker*in zu geben, gibt es die Möglichkeit über die Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen.

In der Verwaltungsvorschrift der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt zur Präzisierung der Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 gemäß § 20 der See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAV) findest Du die Voraussetzungen.

Um die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung zum/zur Schiffsmechaniker*in zu erfüllen, muss ein*e internationale*r Bewerber*in mit einem gültigen Befähigungsnachweis zum „Vollmatrosen im Decksdienst" (oder einer mindestens dreijährigen Seefahrtzeit und Tätigkeit im Decksdienst) zukünftig eine mindestens neunmonatige, von der zuständigen Stelle überwachte praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im Maschinendienst auf einem Seeschiff absolvieren.

Ein*e Bewerber*in mit gültigem Nachweis „Vollmatrose im Maschinendienst" (oder einer mindestens dreijährigen Seefahrtzeit und Tätigkeit im Maschinendienst) muss wiederum eine mindestens neunmonatige von der zuständigen Stelle überwachte praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im Decksdienst absolvieren.
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Zeit hat der/die Bewerber*in an einem mindestens zwölfwöchigen Lehrgang an einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte teilzunehmen. Hier wird der/die Bewerber*in auf die Abschlussprüfung vorbereitet. Nach erfolgreicher Prüfung bekommt der/die Bewerber*in dann ein Abschlusszeugnis sowie den Befähigungsnachweis zum/zur Schiffsmechaniker*in.

Da der Ergänzungslehrgang und die anschließende Prüfung fast ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt werden, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung der sichere Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Ansprechpartner für Befähigungsnachweise ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Für alle anderen Fragen steht Dir die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt  zur Verfügung.

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