Neue Richtlinien für die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit von Offiziersassistent*innen
Das Bundesministerium für Verkehr hat am 01.06.2026 neue Richtlinien für die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit für nautische, technische und elektrotechnische Offiziersassistenten veröffentlicht.
Die wesentlichen Änderungen:
- Für alle drei Bereiche werden zweisprachige Ausbildungsbescheinigungen ausgestellt.
- Für TOAs und ETOAs gelten für die Fahrtzeit vor Beginn des Studiums zeitlich angepasste Ausbildungsinhalte.
Die Richtlinien sind ab sofort in unserem Downloadbereich "für Azubis" abrufbar.


